Herzlich willkommen
Der Online-Service iKfz Sachsen ist die unabhängige Online-Serviceplattform für internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) in Sachsen.
Als offizielles Mitglied stehen wir in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem fachaufsichtsführenden Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Wir unterstützen die Behörden aktiv dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland sicher und effizient voranzubringen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Online-Kfz-Zulassung in Sachsen.
Die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) ermöglicht es, Zulassungsvorgänge vollständig digital zu erledigen – ohne Besuch der Zulassungsstelle. Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus, übermitteln die Angaben aus den Fahrzeugpapieren und erhalten Papiere sowie Plaketten anschließend per Post. Über iKfz Sachsen starten Sie den Vorgang und werden zur sicheren Online-Bearbeitung über unseren Service-Partner geführt.
Sie sparen sich Termin, Anfahrt und Wartezeit: Der Vorgang ist rund um die Uhr von zu Hause möglich und wird in der Regel deutlich schneller bearbeitet als der klassische Behördengang. Kennzeichen und Papiere kommen bequem per Post zu Ihnen.
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Ja. Die Identifizierung erfolgt über Ihren Personalausweis oder Reisepass, und die Datenübertragung ist durchgängig SSL-verschlüsselt. So können nur berechtigte Personen einen Vorgang auslösen.
In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung.
Zuständig ist die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort bzw. am Sitz des Halters. Eine Übersicht der Zulassungsstellen in Sachsen mit Adresse und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite „Zulassungsstellen“. Bei der Online-Bearbeitung wird die zuständige Stelle automatisch anhand Ihrer Daten ermittelt.
Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung und können den Bearbeitungsstand Ihres Vorgangs bei unserem Service-Partner nachverfolgen. Über wesentliche Schritte werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert.
Die amtlichen Gebühren sowie die Kosten für Kennzeichen und Versand begleichen Sie je nach Vorgang bequem über die bei unserem Service-Partner angebotenen Zahlungsarten. Den Gesamtbetrag sehen Sie transparent vor dem Abschluss.
Wird ein Vorgang nicht bewilligt – etwa wegen unvollständiger Angaben oder fehlender Voraussetzungen – werden Sie informiert und erhalten Hinweise zur Korrektur. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. In Einzelfällen kann der Gang zur Zulassungsstelle erforderlich sein.
Sie wählen den Vorgang „Neuzulassung“, weisen sich mit Personalausweis oder Reisepass aus und übermitteln die Fahrzeug- und Halterdaten samt eVB-Nummer und den Angaben aus der Zulassungsbescheinigung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten für Ihre Kennzeichen per Post.
Nein. Online-Vorgänge erledigen Sie ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle.
Ja. Ein bereits zugelassenes und später außer Betrieb gesetztes Fahrzeug können Sie online wiederzulassen, sofern Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen und keine technischen Änderungen einzutragen sind.
Pkw, Krafträder, Anhänger und viele weitere Fahrzeuge mit Kennzeichen, deren Stempelplaketten ab 2015 ausgegeben wurden, lassen sich online außer Betrieb setzen.
Sie wählen den Vorgang „Abmeldung“, weisen sich mit Personalausweis oder Reisepass aus und geben die Daten der Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Nach der Prüfung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs.
Erforderlich sind in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer des neuen Halters sowie dessen Personalausweis oder Reisepass.
Die Online-Umschreibung setzt voraus, dass sich der neue Halter mit einem deutschen Personalausweis oder Reisepass identifizieren kann und eine inländische Meldeadresse besteht. Lebt eine Partei im Ausland, ist im Einzelfall der Weg über die zuständige Zulassungsstelle erforderlich.
Die Online-Umschreibung wird in der Regel zügig bearbeitet. Neue Papiere und – bei Kennzeichenwechsel – die Plaketten erhalten Sie anschließend per Post innerhalb weniger Werktage.
Für die Eintragung einer neuen Anschrift benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktualisierten Adresse sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Die reine Adressänderung ist einer der schnellsten Online-Vorgänge und meist innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen. Sofern ein neuer Aufkleber bzw. neue Papiere nötig sind, erfolgt der Versand per Post.
Die amtliche Gebühr für eine Adressänderung ist gering. Den konkreten Preis sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.
Ein Wunschkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks sowie ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Es muss noch frei sein und darf keine unzulässigen Buchstabenkombinationen enthalten. Die Verfügbarkeit können Sie vor der Zulassung prüfen und das Kennzeichen reservieren.
Nein. Bei der Online-Zulassung wird das reservierte Wunschkennzeichen dem Vorgang zugeordnet; die fertigen Schilder bzw. Plaketten erhalten Sie per Post. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Ihre Frage ist nicht dabei? Eine Übersicht aller Vorgänge und der zuständigen Zulassungsstellen finden Sie auf iKfz Sachsen. Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner; wir sind keine Behörde.
Die Online-Bearbeitung erfolgt in der Regel sehr zügig; das Fahrzeug darf nach erfolgreicher Zulassung sofort gefahren werden. Der Versand der Papiere und Plaketten per Post dauert anschließend üblicherweise wenige Werktage.
Die amtliche Gebühr richtet sich nach dem Vorgang. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen-Schilder und den Versand. Den konkreten Gesamtpreis sehen Sie transparent vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.
Ja, eine Kennzeichenmitnahme ist möglich. Nach einer Außerbetriebsetzung können Sie ein Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren bzw. mitnehmen, sofern die jeweiligen Fristen eingehalten werden.
Nach erfolgreicher Außerbetriebsetzung erhalten Sie eine Bestätigung digital bzw. per Post. Diese dient als Nachweis gegenüber der Versicherung und dem Finanzamt (Kfz-Steuer).
Eine Außerbetriebsetzung selbst wird nicht „zurückgenommen“. Möchten Sie das Fahrzeug wieder nutzen, führen Sie eine Wiederzulassung durch – diese ist in vielen Fällen ebenfalls online möglich.
Die Außerbetriebsetzung ist gegenüber anderen Vorgängen besonders günstig. Den konkreten Preis sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.
Die Gebühr hängt davon ab, ob das bisherige Kennzeichen beibehalten oder ein neues zugeteilt wird. Den konkreten Gesamtpreis inklusive etwaiger Kennzeichen- und Versandkosten sehen Sie vor dem Abschluss bei unserem Service-Partner.